Medizinische Versorgungszentren
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen für eine
fachübergreifende Zusammenarbeit unterschiedlicher medizinischer
Fachgebiete. Sie bieten für die Patientinnen und Patienten eine
besondere medizinische Versorgungsqualität aus einer Hand: eine enge
Zusammenarbeit aller an der Behandlung Beteiligten und eine gemeinsame
Verständigung über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele und Therapie.
MVZ eignen sich auch besonders gut für die Zusammenarbeit mit
sonstigen Leistungserbringern, zum Beispiel mit ambulanten
Pflegediensten oder Therapeuten. So können die einzelnen Teilschritte
der Versorgungskette besser miteinander verzahnt und zum Beispiel
Medikamente besser abgestimmt und
[Doppeluntersuchungen]
vermieden werden.
Zugleich geben die Zentren jungen Ärztinnen und Ärzten die Chance, im
Rahmen eines Angestelltenverhältnisses in der
( ambulanten Versorgung ]
tätig zu sein, ohne die ökonomischen Risiken einer Niederlassung auf
sich nehmen zu müssen. Auch Teilzeitbeschäftigung für Ärztinnen und
Ärzte wird damit möglich. Damit wird ein Beitrag zur Schließung
lokaler Versorgungslücken geleistet. Die Zulassung der MVZ erfolgt
innerhalb der Grenzen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung, ist also
nur dann möglich, wenn die Planungsregion nicht wegen Überversorgung
gesperrt ist.
MVZ stehen in der Tradition der ostdeutschen Polikliniken, die einen
vergleichbaren Versorgungsansatz verfolgten. Seit der
Gesundheitsreform können MVZ in ganz Deutschland zugelassen werden.
MVZ müssen unternehmerisch geführt und von zugelassenen
[Leistungserbringern]
im Gesundheitswesen gebildet werden. Dabei können Freiberufler und
Angestellte in MVZ tätig sein. Ein MVZ ermöglicht eine Entlastung der
Ärztinnen und Ärzte von den nichtärztlichen Aufgaben. Es bleibt mehr
Zeit für die medizinische Arbeit, auch mehr Zeit zur Qualifikation und
zur Wahrnehmung persönlicher Belange. Durch die gemeinsame Nutzung der
Verwaltung, der Medizintechnik und technischer Einrichtungen sowie
durch die Koordinierung und Konzentration der Behandlungen werden
Wirtschaftlichkeitspotenziale erschlossen.
Medizinische Einrichtungen up to date!“
Seit dem 1. April 2004 gibt es mit dem „Medizinischen
Versorgungszentrum“ eine neue Versorgungsform. Deren Vorteil liegt
insbesondere in der erleichterten Möglichkeit der engen Kooperation
unterschiedlicher ärztlicher Fachgebiete untereinander sowie mit
nichtärztlichen Leistungserbringern.
Fächerübergreifende Ärztekooperationen – nicht nur in Form dieses
neuen Produkts, sondern auch im Sinne von Ärztehäusern,
Gesundheitszentren auch in Kooperation mit weiteren Partnern aus
Pflege und nichtärztlichen Leistungsträgern – bedürfen neuen,
spezifischen Einrichtungen bzw. entsprechenden Umbauten bestehender
Objekte. Gefragt sind hier Immobilen, die unter Einbeziehung
speziellen Fachwissens um das Gesundheitswesen konzipiert sind und ein
effizientes Management ermöglichen.
Kosten runter, Umsätze rauf! Diese betriebswirtschaftliche
Binsenweisheit gilt zunehmend auch im Bereich der Patientenversorgung.
Die Gesundheitsreform zwingt Mediziner und deren Partner im
Gesundheitswesen zu neuen Wegen im Kosten- und Umsatzmanagement und
verändert die Anforderungen an die Räumlichkeiten. Durch z.B.
gemeinsamen einkauf, gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal und
Technik sowie optimales Marketing, lassen sich Synergieeffekte
erzielen. Im Falle von Versorgungszentren entseht durch zusätzliche
Einzelleistungsvergütung zusätzliche Profitabilität. Und nicht zuletzt
sind kooperative Einrichtungen im Gesundheitsbereich als lukrativer
Publikumsmagnet für Apotheker, Therapeuten und Einzelhändler
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